Mix-Modell – Termine teilweise wieder spontan möglich
Die Erledigung behördlicher Angelegenheiten war in den vergangenen zwei Jahren insbesondere pandemiebedingt in Frankfurt (Oder) sehr herausfordernd. Bewährt hat sich dabei die Online-Terminvergabe. Sie ersparte den Bürgerinnen und Bürgern lange, unplanbare Wartezeit in der Verwaltung, minimierte Infektionsrisiken und sorgte zudem durch amtliche Vorabinformation für eine bessere Vorbereitung der Termine seitens der Bürgerinnen und Bürger, so dass deren Angelegenheiten zügig und optimiert erledigt werden konnten. Allerdings kam es dabei phasenweise auch zu großen Problemen, Termine zu bekommen und für wenig technikaffine Menschen stellte das Buchungssystem eine erhöhte Zugangsschwelle dar. Mit der Neuregelung möchte die Stadtverwaltung nun die Vorzüge der Online-Terminbuchung beibehalten, aber auch den traditionellen Zugang ohne Termin wieder ermöglichen.
Die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) hat daher – mit einigen Ausnahmen – für den Besucherverkehr teilweise wieder ohne die grundsätzliche Notwendigkeit einer vorherigen Terminabsprache während der jeweiligen Sprechzeiten geöffnet.
Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, aber auch um das COVID-19 Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:
Montag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
Dienstag |
08:00 - 18:00 Uhr |
Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
Mittwoch | geschlossen | |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung im Standort Bürgerbüro #1 in der Logenstraße 7, 15230 Frankfurt (Oder) möglich. Terminbuchungen für den Standort Bürgerbüro #2 in der 11. Etage des Oderturms hier möglich. |
Freitag |
08:00 - 12:00 Uhr |
Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr | Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr | Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung in der Logenstraße 7, 15230 Frankfurt (Oder) möglich. |
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr (13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Montag | 09:00 - 11:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 9:00 - 11:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Freitag |
9:00 - 11:00 Uhr |
Oder nach Terminvereinbarung. |
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung von Abständen und der bekannten (Hand-)Hygieneregelungen innerhalb der Verwaltungsgebäude wird weiterhin dringend empfohlen. Von Besuchen der Verwaltung ist abzusehen, wenn Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen erfolgte bzw. selbst typische Symptome bestehen.