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Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Widerruf
[Nr.99061026100000 ]

Bei einer entzogenen bzw. erloschenen staatlichen Anerkennung darf eine nicht staatliche Bildungseinrichtung nicht die Bezeichnung „Berufsakademie“ führen.
Sie können demzufolge keine diesbezüglichen:

  • Prüfungen abnehmen,
  • Abschlussbezeichnungen (Bachelor Berufsakademie (BA)) verleihen und
  • Zeugnisse erteilen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die staatliche Anerkennung kann kraft Gesetzes erlöschen oder von der zuständigen Stelle zurückgenommen oder widerrufen werden.

Sie bekommen eventuell eine Frist zur Stellungnahme oder Mängelbeseitigung gesetzt von der zuständigen Stelle.

Die Rücknahme oder der Widerruf der staatlichen Anerkennung erfolgt durch schriftlichen Bescheid der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

1-6 Monate

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

08.09.2020

Zuständige Stelle

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg