Die Aufgaben der Gemeindekasse ergeben sich aus § 38 KomHKV. Dazu gehören u. a.:
- die Annahme von Einzahlungen sowie Leistung von Auszahlungen (Zahlungsverkehr), Barkasse,
- Verwaltung der Kassenmittel,
- Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Nebenforderungen,
- Annahme und Erteilung von SEPA-Mandaten (ehem. Lastschrifteinzugsermächtigungen),
- Mahnung und Vollstreckung nicht gezahlter städtischer Forderungen und Forderungen dritter Gläubiger (z.B. rbb, andere Behörden),
- Bearbeitung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren.
- Bearbeitung von Verfahren nach der Insolvenzordnung sowie von Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungverfahren,
- Sicherung städtischer Forderungen.
Rechtsgrundlagen: