Entsprechend des Kommunalwahlgesetzes des Landes Brandenburg (BbgKWahlG) wählen die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung alle 5 Jahre.
Die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder) besteht gemäß § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 BbgKWahlG aus 47 Mitgliedern und setzt sich aus den gewählten 46 Stadtverordneten und dem Oberbürgermeister zusammen.
Die derzeitige Stadtverordnetenversammlung wurde am 09.06.2024 gewählt.
In der konstituierenden Sitzung wählt die Stadtverordnetenversammlung aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter (§ 33 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg).