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Sterbefallbeurkundung

Allgemeine Informationen

Der Tod eines Menschen, der in Frankfurt (Oder) einschließlich der Ortsteile verstorben ist, muss dem Standesamt Frankfurt (Oder) spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
                                                                                                                                                                                                   Der Tod eines Menschen in einem Krankenhaus oder Alten- und Pflegeheim in Frankfurt (Oder) wird i. d. R. durch die Einrichtung in schriftlicher Form angezeigt. Der Gesetzgeber verpflichtet einen bestimmten Personenkreis zur mündlichen Anzeige, die i. d. R. im Fall der so genannten Haussterbefälle eintritt.
Ist mit der Anzeige ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, so kann die Anzeige auch schriftlich erstattet werden.

In dieser schwierigen Situation übernimmt der beauftragte Bestatter unter Vorlage einer von den Angehörigen erteilten Vollmacht alle notwendigen Formalitäten.

Notwendige Unterlagen:

Die Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles können dem beauftragten Bestatter übergeben werden.

Familienstand der/des Verstorbenen

  • ledig: Geburtsurkunde
  • verheiratet: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde/beglaubigte Abschrift Familienbuch/Eheurkunde
  • verwitwet: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde/beglaubigte Abschrift Familienbuch/Eheurkunde und Sterbeurkunde des Partners
  • geschieden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde/beglaubigte Abschrift Familienbuch/Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil

In allen Fällen: Personalausweis, ggf. auch Reisepass, Befreiung von der Ausweispflicht, Meldebescheinigung (unbedingt, wenn Personalausweis abgelaufen)

Wenn die/der Verstorbene eine Lebenspartnerschaft begründet hatte, dann sind alle für diesen Sachverhalt relevanten Dokumente einzureichen.

(Hinweis: Urkunden sind im Original einzureichen; Heiratsurkunde mit Namensführung der Ehegatten bis 01.04.1994, Nachweis der Namensführung danach in Form der beglaubigten Abschrift des Familienbuches bis 31.12.2008 bzw. der Eheurkunde ab 01.01.2009)

Rechtliche Grundlagen:

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Personenstandsverordnung (PStV)

Gebühren:

Ausstellung einer Sterbeurkunde 16 EUR

Die Abgabe von Unterlagen durch Bestatter ist auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Auswärtige Bestatter werden um telefonische Voranmeldung  gebeten.