Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)
Für jedes weitere Exemplar der Sterbeurkunde fallen Gebühren an. Ihre Höhe bemisst sich nach der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK).
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 23 - Personenstandsrecht
27.09.2021Zuständig ist das Standesamt, bei dem der Beurkundet wurde oder jedes an das zentrale elektronische Personenstandsregister des Landes angeschlossene Standesamt.
Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat oder jedes an das zentrale elektronische Personenstandsregister angeschlossene Standesamt.