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Steuerberatungsgesellschaft Anerkennung
[Nr.99135006016000 ]

Als Steuerberatungsgesellschaften können nach Maßgabe des Steuerberatungsgesetztes anerkannt werden:

  • Aktiengesellschaften,
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien,
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung und
  • Partnerschaftsgesellschaften.

Soweit die Gesellschaftsformen wegen ihrer Treuhandtätigkeit als Handelsgesellschaften in das Handelsregister eingetragen worden sind ebenfalls:

  • Offene Handelsgesellschaften und
  • Kommanditgesellschaften
     

Anträge auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaften, deren Sitz sich im Zuständigkeitsbereich der Steuerberaterkammer Brandenburg befinden, sind von der Steuerberaterkammer Brandenburg zu entscheiden.

Mit dem Antrag ist eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung einzureichen.

Rechtsgrundlage(n)

§§ 24, 25 der Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten – Berufsordnung (BOStB)

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag auf Anerkennung

Gesellschaftsvertrag/Satzung

Gesellschafterbeschluss über die Geschäftsführerbestellung

Gesellschafterliste

Berufshaftpflichtversicherungsnachweis

Nachweise, dass die Geschäftsführer und Gesellschafter zu den zulässigen Personen gemäß § 49 ff. StBerG gehören

Nachweis der Zahlung der Anerkennungsgebühr

Handelsregisterauszug/Partnerschaftsregisterauszug

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Anerkennungsverfahrensgebühr: EUR 550  

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung