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Straßenbaubeiträge

Für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Erneuerung und Verbesserung von Einrichtungen und Anlagen im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sind gemäß Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg Beiträge zu erheben.

Es besteht eine Beitragserhebungspflicht für die Stadt Frankfurt (Oder).

Gebühr:
- für Beitragsbescheide und Widerspruchsbescheide keine
- für Anliegerbescheinigungen nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Frankfurt (Oder) 

Bearbeitung:
Es können schon mit Baubeginn Vorausleistungen auf die zu erwartenden Straßenbaubeiträge erhoben werden. Ansonsten sind innerhalb von 4 Jahren nach beitragsrechtlicher Fertigstellung der Straßenbaumaßnahmen,  die Straßenbaubeiträge zu erheben. Die Bürger haben die Möglichkeit gegen die Beitragsbescheide Widerspruch zu erheben und Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, Stundungen/Ratenzahlungen oder Erlass der Forderungen zu stellen.

Zusätzliche Hinweise:
In der Abteilung können auch Anträge auf Erteilung einer Bescheinigung über eventuelle Straßenbau-beiträge gemäß Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg die auf Grundstücken lasten (Anliegerbescheinigung) gestellt werden.

Antragstellung: Der Antrag auf eine Anliegerbescheinigung ist schriftlich zu stellen.

Rechtsgrundlagen:

  • Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
  • Gemeindeverordnung
  • Abgabenordnung
  • Satzung der Stadt Frankfurt (Oder) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung)

Die Straßenbaubeitragssatzung finden Sie hier:

Straßenbaubeitragssatzung (PDF, 1 MB, Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten in der Stadt Frankfurt (Oder) (Straßenbaubeitragssatzung - SBBS) vom 28.06.2017)