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Studienbeitrag Erhebung
[Nr.99061017111000 ]

Für ein Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und für ein Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt, werden keine Studienbeiträge erhoben.

Allerdings müssen Sie bei der Immatrikulation folgende Beiträge und Gebühren entrichten:

  • Semesterbeiträge der Studentenwerke
     
  • Beiträge der Studierendenschaft (Allgemeiner Studierendenausschuss)
     
  • Beiträge für das Semesterticket
     
  • Immatrikulationsgebühr
     
  • teilweise Verwaltungsgebühren
     

Die konkrete Höhe der Beiträge können Sie den Informationen auf den Internetseiten der Hochschulen entnehmen.

Die meisten Hochschulen erheben auch Gebühren für Gasthörerinnen und Gasthörer. Nähere Informationen zur konkreten Höhe dieser Gebühren können Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Hochschulen nachlesen.

In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.

Studienbeiträge für ein Zweitstudium oder bei Überschreitung der Regelstudienzeit werden nicht erhoben.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verwaltungs-, Einschreibe- und Rückmeldegebühren:
ca. EUR 51,00 pro Semester (§ 14 Abs. 2 BbgHG)

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein