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Studienbeitrag Erlass
[Nr.99061017171000 ]

In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Beiträgen oder Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Beispiele für Nachweise zum Erlassgrund:

  • fachärztliche Bestätigung)
  • Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
  • Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit

Voraussetzungen

Unter bestimmten Bedingungen (beispielsweise Beurlaubung wegen Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger, studienzeitverlängernde Wirkung einer Behinderung oder schwere Erkrankung) können sich Studierende von der Gebühren- oder Beitragspflicht teilweise oder ganz befreien lassen.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich über die Antragsmodalitäten direkt an der jeweiligen Hochschule.

Bearbeitungsdauer

Informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

Fristen

Informieren Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule.