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Studienbeitrag Informationserteilung
[Nr.99061017013000 ]

An den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen beteiligen einige Bundesländer die an ihren Hochschulen Studierenden.

In Brandenburg ist derzeit für Studierende an den staatlichen Hochschulen kein genereller Studienbeitrag fällig.

An den Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Beiträge anfallen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie informieren sich online, telefonisch oder postalisch bei der jeweiligen Hochschule, ob Studienbeiträge anfallen oder wie hoch sie sind.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein