Die Berechnung der Zulassungszahlen in den Studiengängen erfolgt auf Grundlage des Lehrangebotes, des Ausbildungsaufwandes und weiterer kapazitätsbestimmender Kriterien entsprechend der Kapazitätsverordnung des Landes Brandenburg je Studiengang für jedes Studienjahr neu.
Die Zulassungszahl ist Maßstab für die Zahl der Studierenden, die in einen Studiengang eingeschrieben werden. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge werden die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) genehmigten Zulassungszahlen in der Zulassungszahlenverordnung jedes Jahr neu veröffentlicht.
Alle form- und fristgerecht eingegangenen Zulassungsanträge werden Ranglisten zugeordnet und in eine Rangfolge nach den Kriterien der Rangliste gebracht.
Folgende Ranglisten werden gebildet:
Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.
Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.
keine
oder
keine
keine
Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Auch in Studiengängen, für die es keine Zulassungsbeschränkungen gibt und eine Studienplatzzusage deshalb sicher ist, kann an manchen Hochschulen eine vorherige Bewerbung/Voranmeldung erforderlich sein. Deshalb sollten Sie sich auch in diesem Fall bei der Hochschule erkundigen, ob, bis wann und wie die Bewerbungsunterlagen einzureichen sind.