Eine Erlaubnis nach dem Infektionsschutzgesetz benötigen Sie, wenn Sie als verantwortliche Person Krankheitserreger nach Deutschland einführen, aus Deutschland ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten wollen.
Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bestehen für folgende Personenkreise beziehungsweise Tätigkeiten:
Hinweis: Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes sind Viren, Bakterien, Pilze und Parasiten sowie sonstige Erreger, die bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen können.
Sie können den formlosen Antrag schriftlich oder persönlich stellen. Soweit Sie den Antrag schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen, muss dieser handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Unterlagen:
Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
Nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (GebOMASGF) beträgt lt. Tarifstelle 7.8.5.1 die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern gem. § 44 IfSG 330 EUR.
Sie benötigen die Erlaubnis durch die Behörde frühzeitig, damit Sie eine Aufnahme von Tätigkeiten mit Krankheitserregern mindestens 30 Tage vor dem geplanten Termin anzeigen können.
Erst nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen kann die Antragsbearbeitung begonnen werden.
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen erforderlich: nein
Die erteilte Erlaubnis ist bundesweit gültig und Voraussetzung für die Anzeige einer Aufnahme von Tätigkeiten mit Krankheitserregern.
Der Wohnort im Land Brandenburg ist Voraussetzung für die Antragsbearbeitung.
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Abteilung Gesundheit, Dezernat G2, Gesundheitsberichterstattung/Infektionsschutz
Frau Kaschke
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen
Tel.: 0331 8683 836
Fax: 0331 8683 848