Hilfsnavigation
Informationen Bürgerservice 1 Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Bürgerservice A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Teilnahme am Integrationskurs Zulassung
[Nr.99011002007000 ]

Sprache ist ein Schlüssel für erfolgreiche Integration. Ziel des Integrationskurses ist es, dass Sie sich im Alltag verständigen können und so der deutschen Gesellschaft näher kommen. Der Kurs besteht aus 660 Stunden. Davon sind 600 Stunden ein Sprachkurs; 60 Stunden befassen sich mit Politik und Demokratie, Geschichte, Gesellschaft, Kultur und ähnlichen Themen ("Orientierungskurs").

Die Integrationskurse sind geregelt in den §§ 43 bis 44a des Aufenthaltsgesetzes und in der Integrationskursverordnung. Bitte informieren Sie sich hier, wenn Sie unsicher sind, ob ein Integrationskurs für Sie verpflichtend ist.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eine Kursstunde kostet 2,94 Euro je Teilnehmer. Die Teilnehmer beteiligen sich in der Regel mit 1,20 Euro an jeder Unterrichtsstunde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernimmt die restlichen 1,74 Euro. Bei einem Stundenumfang von 660 Unterrichtseinheiten entsteht für den Teilnehmer ein Eigenbeitrag in Höhe von 792,00 Euro.

Teilnahmeberechtigte, die innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung den Abschlusstest bestehen, können 50% des Eigenbeitrags zurückerhalten.

Teilnehmer können von dem Eigenbeitrag vollständig befreit werden, wenn für sie die Zahlung des Kostenbeitrages eine besondere Härte darstellt. Ein Härtefall wird dann bejaht, wenn der Antragsteller eine Kostenbefreiungsentscheidung einer anderen Stelle vorlegen kann, die aus sozialen Gründen getroffen wurde. In Frage kommt hier die Vorlage z. B. folgender Bescheide:

  • Wohngeld
  • BAFöG
  • Kindergeldzuschlag
  • Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Befreiung von Kita-Gebühren
  • Befreiung von GEZ-Gebühren
  • Örtliches Sozialticket

Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger werden auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit. Bitte benutzen Sie für Ihren Antrag auf Kostenbefreiung das Formular des BAMF.

Spätaussiedler sind kraft Gesetzes vom Kostenbeitrag befreit.

Teilnahmeberechtigte, die Arbeitslosengeld II beziehen und von einem Träger der Grundsicherung zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet oder vom Kostenbeitrag befreit wurden, bekommen bei ordnungsgemäßer Teilnahme die notwendigen Fahrtkosten erstattet. Grundsätzlich gilt folgende Regelung: Ist der nächstgelegene Kursort weniger als 3 km entfernt, erhält der Teilnehmer keine Fahrtkostenerstattung. Einen Zuschuss zu den Fahrtkosten können Teilnehmer erhalten, die kein Arbeitslosengeld II beziehen und wegen besonderer Integrationsbedürftigkeit von einer Ausländerbehörde zur Teilnahme verpflichtet wurden. Die Erstattung der Fahrtkosten beantragen Sie mit den Formular des BAMF.

Formulare/Schriftformerfordernis