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Tierarzneimittel

Das Arzneimittelgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen insbesondere zur Herstellung, zur Zulassung, zur Abgabe oder auch zur Einfuhr von Arzneimitteln im Allgemeinen und somit auch für Tierarzneimittel.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt (Oder) informiert außerdem über die Einrichtung und den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke, sowie deren Anzeige und über die Verbringung von Tierarzneimitteln.

Gebühr:

Entsprechend  Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV), je nach Anzahl und Aufwand

Bearbeitung:

sofort

Erforderliche Unterlagen:

Erforderliche Unterlagen erfragen Sie bitte telefonisch beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt (Oder).

Antragsstellung:

schriftlich

Rechtsgrundlagen:

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG)