Personen, die fremde Stallanlagen betreten (z.B. zu Ausbildungszwecken, Tierschauen etc.) benötigen eine Bescheinigung darüber, dass Wohn- und Arbeitsort frei von Tierseuchen sind.
Diese Bescheinigung wird in Form einer Tierseuchenfreiheitsbescheinigung vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt (Oder) ausgestellt.
Entsprechend Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)
unverzüglich
Schriftlich, telefonisch oder persönlich
Tierseuchengesetz, Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen