Hilfsnavigation
Informationen Bürgerservice 1 Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Bürgerservice A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Tuberkulose-Fürsorge

Die Tuberkulose (TbC oder TB), früher auch als "Schwindsucht" oder "weißer Tod" bezeichnet, ist eine bakterielle meldepflichtige Infektionskrankheit. Die Inkubationszeit beträgt etwa 6-8 Wochen. Es können alle Organe betroffen sein, hauptsächlich aber die Lunge. Sie wird durch Tröpfcheninfektion (husten, niesen, sprechen, singen) übertragen. Heutzutrage ist sie durch Medikamente gut behandelbar.

Prävention, frühzeitige Erkennung und Verhinderung einer Ausbreitung der Tuberkulose stellen die zentralen Ziele der Tbc-Bekämpfung dar.
Die gesetzliche Grundlage für die hoheitliche Aufgabe der Tbc-Bekämpfung ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankert.  

Arbeitsinhalte/Angebote der TbC-Beratungsstelle im Gesundheitsamt:
  • Erfassung von Erkrankten und Krankheitsverdächtigen (sog. Umgebungsuntersuchungen)
  • Überwachung notwendiger Behandlungen
  • Sicherstellung von Kontrolluntersuchungen
  • Beratung; Aufklärung und Unterstützung von Erkrankten, Krankheitsverdächtigen einschließlich deren Angehörige