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Unterhaltssicherung für Wehrdienstleistende

Leistungen nach dem USG können zum freiwilligenden Wehrdienst einberufene Wehrpflichtige und deren Angehörige sowie  die zur Ableistung einer Wehrübung einberufene Wehrübende beantragen.
Mietbeihilfe für den Wehrdienstleistenden kann nur bei eigenem Wohnraum beantragt werden.

Gebühr: keine
 
Bearbeitung: Bei Vorliegen des vollständigen Antrages beträgt die Bearbeitungszeit max. 4 Wochen.

Erforderliche Unterlagen: Die Leistungen zur Unterhaltssicherung werden auf amtlichen Antragsformularen beantragt. 
 
Zusätzliche Hinweise:
BGBl. I S. 1774 vom 26.08.2008 und Änderung vom 28.04.2011 in BGBl. I S. 678
Nähere Informationen sind auf der Internetseite www.masgf.brandenburg.de zu finden.
 
Antragstellung:
Das Antragsrecht erlischt drei Monate nach Beendigung des geleisteten Wehrdienstes.

Rechtsgrundlagen:
Unterhaltssicherungsgesetz (USG) mit den Hinweisen des Bundesministeriums der Verteidigung        (BMVg) zur Durchführung des USG, Verwaltungsverfahrensgesetz, SGB XII