Wenn Sie wegen gesundheitlicher Schwierigkeiten aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr wie bisher ausüben können, erhalten Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Leistungen, die von Ihrem Unfallversicherungsträger erbracht werden können, sind beispielsweise:
Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wirkt die gesetzliche Unfallversicherung mit allen geeigneten Mitteln darauf hin, die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz zu ermöglichen. Ist eine Rückkehr an den vorhandenen Arbeitsplatz nicht möglich, wird daran gearbeitet, zumindest das Beschäftigungsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber zu erhalten. Ist auch dies nicht möglich, wird eine zügige und nachhaltige Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt.
Auch bei Kindern und Jugendlichen werden im Versicherungsfall Leistungen zur Teilhabe erbracht. Ziel dabei ist es unter anderem, den Betroffenen eine allgemeine Schulbildung sowie eine angemessene Berufs- oder Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.
Sie müssen keinen Antrag stellen. Der Unfallversicherungsträger prüft mögliche Ansprüche von Amts wegen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Für Sie entstehen keine Kosten.
in der Regel 1 bis 2 Wochen
Für Sie gibt es keine Fristen.