Deutsche öffentliche Urkunden, auf die kein internationales Übereinkommen anwendbar ist, können von der Auslandsvertretung des Staates, in dem sie verwendet werden sollen, legalisiert werden. Die Urkunden müssen zuvor von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden.
Für die Verwendung in bestimmten Staaten ist zusätzlich eine sogenannte Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt erforderlich. Dies betrifft folgende Staaten:
EUR: 5,00 bis 50,00
28,00 EUR je Endbeglaubigung
Auslagen für Porto:
4,11 Euro national - 14er Postleitzahlenbereich
4,15 Euro national - übrige Postleitzahlenbereiche
6,31 Euro international
Standardbrief (Gewicht bis 20g), ohne zusätzliche Portokosten
(jeweils Stadt Potsdam)
https://vv.potsdam.de/vv/Auslandsbeglaubigung_-_Antragsformular_30.01.2018.pdf
Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.