Anerkennung der Vaterschaft ist die persönliche Erklärung "Vater des Kindes zu sein". Diese Willenserklärung wird durch eine vom Jugendamt ermächtigte Urkundsperson aufgenommen. Die Beurkundung ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Die Anerkennung begründet das Verwandtschaftsverhältnis zum Kind. Es entstehen daraus erb- u. unterhaltsrechtliche Ansprüche. Mit der Zustimmungserklärung der Mutter wird die Erklärung rechtswirksam. Die Erklärung des Vaters und der Mutter können zusammen aber auch einzeln abgegeben werden.
Gebühr: kostenfrei
Bearbeitung: Beurkundung ist nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich! Aktuell sind leider lange Wartezeiten zu beachten (zwischen 8 bis 12 Wochen).
Am Termin wird die Willenserklärung durch die Urkundsperson nach umfassender Rechtsbelehrung aufgenommen und beurkundet (Dauer ca. 45 - 60 Min). Beurkundungen mit Dolmetschern erfordern zwischen 90 – 120 Minuten Zeit.
Zusätzliche Hinweise: Vorherige Terminabstimmung erforderlich! Wartezeit beachten.
Telefonisch können Termine vereinbart werden über Tel. 552-5110 und/oder Tel. 552-5120.
Erforderliche Unterlagen:
im Original vorzulegen:
- gültige Personaldokumente des/der Erklärenden,
- Geburtsurkunde des Vaters
- Mutterpass bei vorgeburtlicher Anerkennung oder Geburtsurkunde des Kindes
Antragstellung: ohne
Rechtsgrundlagen: §§ 1594 ff BGB
zuständige Stelle:
Die Vaterschaftsanerkennung kann in jedem Jugendamt oder Standesamt und/oder Notar der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden. Gebühren können anfallen.