Wenn sich während Ihrer Arbeitslosigkeit Änderungen Ihrer persönlichen Lage ergeben, haben diese oft Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II. Gegebenenfalls gibt es weniger oder auch mehr Geld. Sie müssen jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen umgehend Ihrem örtlich zuständigen Jobcenter melden.
Sie müssen beispielsweise melden:
keine
Wenn Sie in nachfolgenden Landkreisen wohnen und SGB II-Leistungen beziehen, dann ist das Verfahren gegebenenfalls abweichend:
Bundesagentur für Arbeit beziehungweise bei Leistungsbezug von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Ihr örtlich zuständiges Jobcenter.
Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Hinweis: Wenn Sie Ihr zuständiges Jobcenter nicht über den Dienststellenfinder auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit finden, dann besuchen Sie den Internetauftritt des Jobcenters.
keine
Änderungen Ihrer persönlichen Lage teilen Sie schriftlich mit: