Für den Erhalt der Kreisfreiheit der Stadt Frankfurt (Oder) - Informationen zur Verwaltungsstrukturreform für das Land Brandenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Frankfurter Bürgerinnen und Bürger,
unsere Argumente hatten Erfolg, die Landesregierung stoppte ihre geplante Verwaltungsstrukturreform und zog die hierzu bereits in den Landtag eingebrachten Gesetzesentwürfe zurück. Damit bleibt die Stadt Frankfurt (Oder) kreisfrei. Ich bedanke mich bei allen Unterstützern; auch für ihre Beharrlichkeit.
Der Stopp der Kreisgebietsreform ist ein folgerichtiger Schritt. Es ist eine vernünftige Entscheidung im Interesse unseres Landes, die meinen Respekt findet. Die umfangreichen Debatten und Diskussionen haben gezeigt, dass die Bereitschaft zur Veränderung im Land Brandenburg vorhanden ist und die Bürgerinnen und Bürger mitgestalten wollen. Die Stadt Frankfurt (Oder) ist bereit aktiv mitzugestalten und hat konkrete Vorschläge und Ideen.
Im Rahmen eines Spitzengespräches des Ministerpräsidenten mit den Oberbürgermeistern und kommunalen Spitzenverbänden am 30.11.2017 ist die Bildung einer von der Staatssekretärin im Ministerium des Innern und für Kommunales zu leitenden gemeinsamen Arbeitsgruppe vereinbart worden, um für den fortbestehenden Reformbedarf konsensuale adäquate Maßnahmen zu entwickeln. Themen werden u. a. sein: "Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ)", "Verschuldungsursachenanalyse", "Funktionalreform II" und "Chancen der Digitalisierung".
Der von mir begleitete Expertenbeirat des Vereins "Bürgernahes Brandenburg - Verein für Erhalt und Stärkung unserer Landkreise, Städte und Gemeinden" e. V. wird sich mit Workshops zu diesen Themen weiterhin in den Prozess der Verwaltungsmodernisierung einbringen.
Nach der erfolgreichen Volksinitiative gegen die geplante Verwaltungsstrukturreform, bei der in rund drei Monaten fast 130.000 Unterschriften gesammelt wurden, startete am 29.8.2017 das landesweite Volksbegehren gegen die Reform. Innerhalb von sech Monaten bis zum 28.02.2018 müssen sich im gesamten Land Brandenburg mindestens 80.000 Bürgerinnen und Bürger in die in den Gemeinden ausliegenden Listen eintragen.
Nachdem der Ministerpräsident Dietmar Woidke in einer Stellungnahme am 01.11.2017 erklärte, dass die Verwaltungsstrukturreform für das Land Brandenburg in der bisherigen Form nicht mehr durchgeführt wird, hatte das Kabinett in seiner Sitzung am 07.11.2017 beschlossen, die beiden Gesetze zur Verwaltungsstrukturreform (Kreisneugliederung und Funktionalreform I) zurückzuziehen. Dies ist inzwischen geschehen. Zudem hat der Landtag Brandenburg in seiner 51. Sitzung am 15.11.2017 u. a. den Beschluss gefasst, das Leitbild zur Verwaltungsstrukturreform 2019 (Drucksache 6/4528-B) aufzuheben. Damit wird es nicht zur vorgesehenen Einkreisung der Stadt Frankfurt (Oder) und der anderen betroffenen kreisfreien Städte sowie der Zwangsfusion von Landkreisen kommen.
Die Initiatoren des Volksbegehrens "Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen" haben daraufhin ihr Anliegen inhaltlich für erledigt erklärt, auch wenn das Verfahren formell noch weiterlaufen wird. Bis zum 28.11.2017 hatten bereits 56.114 Brandenburger/innen das Volksbegehren durch ihre Eintragung unterstützt; eine Rekordbeteiligung.
In Frankfurt (Oder) ist eine Eintragung an vier Stellen möglich:
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Volksbegehren per Briefwahl zu unterstützen. Der entsprechende Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder bei einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde für den Stimmkreis 35 – Stadt Frankfurt (Oder), Der Oberbürgermeister – Stadthaus, Haus 1, Raum 3.113, Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder); E-Mail: wahlbuero@frankfurt-oder.de oder martina.loehrius@frankfurt-oder.degestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung oder bei mehreren Wohnungen ihren Hauptwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Frankfurter Stadtgebiet hat. Antragstellungen per Telefon sind nicht möglich.
Am 01.11.2017 erklärte der Mnisterpräsident Dietmar Woidke, dass die Verwaltungsstrukturreform für das Land Brandenburg in der bisher geplanten Form nicht durchgeführt wird; demnach soll es keine neuen Kreiszuschnitte geben.
SN MP Woidke Verwaltungsreform (PDF, 114 kB, Pressemitteilung vom 01.11.2017)
In der Kabinettssitzung am 07.11.2017 wurde beschlossen, die beiden Gesetze zur Verwaltungsstrukturreform (Kreisneugliederung und Funktionalrefor I) zurückzuziehen. Dies ist inzwischen erfolgt.
PM Rücknahme Gesetze Verwaltungsreform (PDF, 134 kB, Pressemitteilung vom 07.11.2017)
Ministerpräsident Dietmar Woidke hielt am 15. November 2017 in der Sache eine Regierungserklärung. Er betonte, dass weiterhin Veränderungsbedarf bestünde und deshalb die Struktur der Brandenburger Verwaltung in den kommenden Jahren gemeinsam mit den Kommunen und Landkreisen weiterentwickelt werden soll. Er benannte acht Schritte der Landesregierung für das weitere Vorgehen: "Miteinander verbessern", "Schuldenspirale der kreisfreien Städte durchbrechen", "freiwillige Zusammenarbeit zwischen Kommunen stärken und freiwillige Zusammenschlüsse unterstützen", Digitalisierung energisch vorantreiben", "neue Finanzausgleichsgesetz beschließen, um die Kommunen ab 2019 besser zu stellen", "regionale Kulturangebote besser finanzieren", "stärkere Unerstützung der ehrenamtlichen Arbeit von Abgeordneten in Kreistagen und kreisfreien Städten" und "Gespräche mit den Gewerkschaften zur Zukunft der Landesforst fortsetzen".
Regierungserklärung Woidke (PDF, 256 kB, Landtag Brandenburg 15.11.2017)
In der 51. Sitzung des Landtages Brandenburg am 15. November 2017 wurde unter dem Titel "Bürgernähe erhalen - Kreisreform stoppen" (Drucksache 6/7616-B) schließlich auch das Leitbild zur Verwaltungsstrukturreform 2019 (Drucksache 6/4528-B) aufgehoben.
Beschluss Landtag zur Aufhebung Leitbild (PDF, 58 kB, Drucksache 6/7616-B)
Mit Schreiben vom 06.07.2017 wurden der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung und der Oberbürgermeister zu einer Anhörung über das "Gesetz zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg und zur Änderug anderer Gesetze, Gesetzesentwurf der Landesregierung (Ducksache 6/6776)" in die Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales des Landtages Brandenburg am 19.10.2017 eingeladen. Damit ist ihnen Gelegenheit gegeben worden, sich zum Gesetzesentwurf zu äußern. Dies ist in der Ausschussitzung erfolgt.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte hierzu unter der 17/ANT/1152 in ihrer 30. Sitzung am 21.09.2017 eine Erklärung zum Gesetzesentwurf der Landesregierung beschlossen. Diese wurde schriftlich an den Ausschuss übergeben.
Erklärung SVV zum Kreisneugliederungsgesetz (PDF, 147 kB, 17/ANT/1152 am 21.09.2017)
Bereits zum "Gesetz zur Funktionalreform 2020 im Land Brandenburg (Funktionalreformgesetz 2020 - FRG 2020), Gesetzesentwurf der Landesregierung (Drucksache 6/6775)" war der Oberbürgermeister zur Anhörung am 09.10.2017 in den Ausschuss geladen worden. Er nahm an der Sitzung teil und übergab nachstehende Stellungnahme.
SN zum Funktionalreformgesetz (PDF, 269 kB, vom 28.09.2017)
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 46. Sitzung am 18. Mai 2017 die "Volksinitiative Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen" abgelehnt.
Hintergrund: Laut Initiatoren (Bürgernahes Brandenburg - Verein für Erhalt und Stärkung unserer Landkreise, Stäcte und Gemeinden e.V.) wurden dem Landtag am 14.02.2017 insgesamt 129.464 Unterschriften zur Volksinitiative übergeben. Damit war das Quorum von 20.000 der ersten Stufe der Volksinitiative weit übererfüllt und selbst die kühnsten Erwartungen übertroffen. Aufgrund der Ablehnung soll bald die zweite Stufe, das Volksbegehren, starten. Dafür werden 80.000 benötigt.
Zulässigkeit der Volksinitiative "Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen" (PDF, 132 kB, Der Parlamentarische Beratungsdienst wurde kurzfristig beauftragt, zu prüfen, ob die Volksinitiative »Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen«, deren Unterschriftensammlung der Landtagspräsidentin am 14. Februar 2017 übergeben wurde, gem. § 5 VAGBbg in Verbindung mit Art. 76 LV zulässig ist.)
Ablehnung Volksinitiative "Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen" (PDF, 50 kB, Landtag Brandenburg, 6. Wahlperiode, Drucksache 6/6606(ND)-B )
Beschluss zur Volksiniiative "Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen" (PDF, 51 kB, Landtag Brandenburg, 6. Wahlperiode, Drucksache 6/6611-B)
Die Stadtverordnetenversammlung der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) hat in ihrer Sitzung am 2. März 2017 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg und zur Änderung anderer Gesetze beschlossen. Diese ist mit Schreiben vom 7. März 2017 an den Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Karl-Heinz-Schröter übersandt worden.
Stellungnahme FfO zum Referentenentwurf BbgLkNG (PDF, 264 kB, Beschluss der SVV am 02.03.2017, 17/SVV/0938)
Am Donnerstag, dem 20. Oktober 2016 hat sich in Potsdam der Trägerverein „Bürgernahes Brandenburg e. V“ gegründet, der die geplante Volksinitiative, das daran anschließende Volksbegehren und den abschließenden Volksentscheid für den Erhalt und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, der gemeindlichen Strukturen und der Kreisfreiheit der Städte Brandenburg/Havel, Frankfurt (Oder) und Cottbus initiieren und begleiten soll. Die kreisfreien Städte unterstützen den Kurs, die in der kommunalen Familie ungeliebte Reform über plebiszitäre Elemente doch noch zu verhindern. Alle drei Städte wollen sich nun aktiv in die Arbeit des Vereins einbringen.
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Am heutigen Mittwoch hat der Brandenburger Landtag den Entwurf des Leitbildes zur geplanten Verwaltungsstrukturreform beschlossen. Insgesamt 45 Abgeordnete votierten für das Leitbild, 35 stimmten gegen das Papier, sieben Abgeordnete enthielten sich, darunter der Frankfurter Landtagsabgeordnete René Wilke (DIE LINKE).
Frankfurts Oberbürgermeister Dr. Martin Wilke zum Ergebnis: „Oberflächlichkeit und Ignoranz haben heute im Landtag eine Mehrheit gefunden. Hoffnung macht, dass das Ergebnis nicht annähernd dem Meinungsbild im Land entspricht.“ Dies ist auch nicht verwunderlich, da bisher keine belastbaren Modellrechnungen vorliegen, die die angebliche Vorteilhaftigkeit der Reform belegen. „Klar ist nur, dass insbesondere den kreisfreien Städten Aufgaben entzogen werden. Wie sich daraus eine Stärkung ergeben soll, bleibt völlig offen.“, so Wilke weiter.
Mehrfach hat das Stadtoberhaupt vom Finanzminister Einsicht in die Kalkulationen des Landes gefordert. Bisher liegen keine Ergebnisse vor.
Die Anhörung von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern, Landräten und Kommunalverbänden Anfang Juni im Innenausschuss des Landtages machte die breite Ablehnung des Leitbildes deutlich. „Selbst die Mitarbeiter des Innenministeriums haben in einer Stellungnahme der Reform ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt.“
Brandenburg hat in den letzten 25 Jahren viel erreicht, Dank des großen Engagements der Bürgerinnen und Bürger und des Zusammenwirkens auf allen politischen Ebenen. „Um seine Potenziale voll ausschöpfen zu können, braucht unser Land frische Ideen, die von der Basis mitgetragen werden. Dazu wird auch Frankfurt (Oder) wie in der Vergangenheit seinen Beitrag leisten.“, so Wilke abschließend.
Die kreisfreien Städte werden sich gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund zu weiteren Schritten verständigen.
Mehr als 1000 haben am 2.6. vor dem Brandenburger Landtag im Rahmen eines Aktionstages für Demokratie und kommunale Selbstverwaltung ein deutliches Zeichen gegen die von der Landesregierung geplante Verwaltungsreform gesetzt. Mit einem breiten Kulturangebot, politischen Diskussionsrunden und Informationsständen gaben kreisangehörige und kreisfreie Städte nicht nur den Bürgern die Möglichkeit, sich über das Für und Wider des Reformvorhabens zu informieren. Es verdeutlichte auch die Vielfalt der kommunalen Landschaft im Land Brandenburg, die nicht durch Zwangsfusionen und Einkreisungen zerstört werden darf. Insgesamt war es die größte Demonstration für kommunale Selbstverwaltung im Land Brandenburg seit der Deutschen Wiedervereinigung. Die Stadt Frankfurt (Oder) beteiligte sich mit einer Delegation von rund 150 Personen an der Aktion. Als kultureller Beitrag spielte das Deutsch-Polnische Jugendorchester auf der Bühne auf.
Am 21. April hat sich der Innenausschuss des Landtages mit dem weiteren Verfahren zur geplanten Verwaltungsstrukturreform beschäftigt. Nicht nur die Ausschussmitglieder, sondern auch rund 30 Oberbürgermeister, Bürgermeister und Gemeindevertreter nahmen an der Sitzung teil und gaben vorab vor dem Landtag ihrem Protest Ausdruck. Nachdem der Diskussionsprozess mit den Landkreisen, Städten und Gemeinden vom Innenminister einseitig für beendet erklärt worden war, hatten die Regierungsfraktionen von SPD und LINKE eine überarbeitete Beschlussfassung zum Leitbildentwurf vorgelegt (siehe Dokumentenliste rechts). Leider wurde diese weder vorgestellt noch inhaltlich diskutiert. Ein Erfolg der kommunalen Familie war hingegen, dass es infolge der starken Präsenz vor dem und im Ausschuss zum Leitbildentwurf am 2. und 3. Juni eine große Anhörung geben wird, zu der Vertreter aller Gebietskörperschaften als Anzuhörende eingeladen werden. Auch die kreisfreien Städte werden dort ihre Kritik an der Reform deutlich untermauern und auf Änderungen drängen.
Nach Abschluss der Leitbildkonferenzen und des Reformkongresses in Cottbus lud der Innenminister des Landes Brandenburg zu fünf Regionalkonferenzen im Februar/März 2016 ein, die sich räumlich an den fünf Planungsgemeinschaften orientierten. An der Konferenz in Beeskow am 02.03.2016 nahmen für Frankfurt (Oder) der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Wolfgang Neumann und Oberbürgermeister Dr. Martin Wilke teil. In den Veranstaltungen wurden einige vom Innenministerium vorgegebene Thesen zum Leitbildentwurf diskutiert. Auf die dabei aufgeworfenen, bislang unbeantworteten Fragen, blieb der Innenminister erneut weitgehend Antworten schuldig. Inwiefern die beabsichtigten Einkreisungen den Zielen der Reform (bürgernahe und bürgerfreundliche Verwaltungen, Stärkung der Demokratie und der kommunalen Selbstverwaltung usw.) gerecht werden können, blieb somit offen. Insbesondere Fragen zu den finanziellen Auswirkungen von Einkreisungen, z. B. zur Höhe der künftigen Kreisumlagen und den zu erwarteten Einsparungen aus sogenannten Verbund- und Skaleneffekten, sind mangels Finanzierungskonzept nicht gelöst. Auch gab es keine schlüssigen Antworten darauf, warum ein Aufgabenentzug für die Oberzentren keine Schwächung darstellt.
Im Ergebnis zeigte sich, dass die Landesregierung nicht bereit ist, auf die Hinweise und Argumente der kommunalen Vertreter und anderer Beteiligter ernsthaft einzugehen und darauf aufbauend grundlegende Veränderungen am Leitbildentwurf in Erwägung zu ziehen. Der seit dem Beginn des verkündeten „breiten öffentlichen Dialoges“ bestehende Eindruck bestätigte sich, dass es sich lediglich um Alibi-Veranstaltungen handelte und der längst vorgefestigte Reformansatz nicht geändert werden soll.
Nachdem im Herbst die Bürgerdialoge in den kreisfreien Städten und Landkreise durchgeführt und abgeschlossen wurden, fand am 16. Januar in Cottbus ein Reformkongress des Landes statt. Hier wurde ein Zwischenstand der Diskussionen präsentiert werden. In insgesamt sechs Arbeitsgruppen wurde unter anderem über Kriterien für eine Einkreisung, finanzielle Aspekte der Reform und die Möglichkeiten des E-Governments beraten. Leider blieb die Landesregierung auch an diesem Tag Antworten auf zentrale Fragen schuldig. Die Qualität der einzelnen Arbeitsgruppen hing stark von der Aktivität der Vertreter der einzelnen Ministerien ab. Interessant war die Aussage des Innenministers, der Reformprozess sei nach wie vor ergebnisoffen. Nur wenige Minuten später düpierte ihn der Ministerpräsident mit der Aussage, im Grundsatz sei an den Inhalten der Reform nicht mehr zu rütteln. Gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg haben sich die drei kreisfreien Städte noch einmal mit einem Schreiben an das Innenministerium gewandt und die Klärung der offenen Fragen angemahnt.
Parallel zur Kommunikation mit dem Ministerium stehen die drei Oberbürgermeister gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg im Gespräch mit den kommunalpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen von SPD und LINKE, ebenso wie mit denen der Opposition. Ziel ist es, auf ungeklärte Fragen und offene Punkte im Leitbild hinzuweisen und auf diesem Wege die Landesregierung dazu zu bewegen, den Landtagsbeschluss aus dem Dezember 2014 umzusetzen. Eine Reform ohne stabiles Fundament lehnen wir ab!
Am 15. September hat Oberbürgermeister Dr. Martin Wilke vor rund 600 Gästen mit dem Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Karl-Heinz Schröter im Kleist-Forum Frankfurt (Oder) über die geplante Verwaltungsstrukturreform diskutiert. Dabei unterstrich das Stadtoberhaupt die Leistungsfähigkeit der europäischen Doppelstadt: „Tausende Einpendler und Besucher in unseren Kultureinrichtungen sind Beleg dafür, dass Frankfurt der wirtschaftliche, kulturelle und soziale Anker in Ostbrandenburg ist, der neben seinen Einwohnern auch die Bewohner des Umlandes mit attraktiven Angeboten und einer guten Infrastruktur versorgt.“ Der vom Land organisierten Veranstaltung vorausgegangen war ein Bürgermarkt, auf welchem sich die verschiedenen Einrichtungen und Vereine Frankfurts präsentierten, so etwa die Singakademie, das Staatsorchester, Sportvereine, die Fanfarengarde, Sozialeinrichtungen, das Collegium Polonicum, aber auch Parteien, Fraktionen und der Słubicer Bürgermeister Tomasz Ciszewicz.
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Mit Plakaten, Bannern und Trillerpfeifen haben am 08.07.2015 vor dem Brandenburger Landtagsgebäude rund 300 Bürgerinnen und Bürger aus den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder), Brandenburg/Havel, Cottbus und Potsdam den Erhalt der Kreisfreiheit und grundlegende Korrekturen am Leitbildentwurf zur geplanten Kreisgebietsreform gefordert. Stadtverordnete und Vertreter aus allen Bereichen des städtischen Lebens in den kreisfreien Städten, darunter Wirtschaft, Kunst und Kultur, Soziales, Bildung, Sport sowie kommunale Kliniken, Verkehrsbetriebe und Stadtwerke, unterstrichen, dass der Leitbildentwurf nicht den Herausforderungen des Landes gerecht wird.
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Beschluss Landtag zur Aufhebung Leitbild (PDF, 58 kB, Drucksache 6/7616-B)
MIK Bewertung des Vermerks Referat 31 durch Referat 22 15.03.2016 (PDF, 237 kB)
MIK Verfassungsrechtliche Bewertung des Leitbildentwurfes für die Verwaltungsstrukturreform 2019 - 03.02.2016 (PDF, 717 kB)
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