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Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur Eintragung
[Nr.99042007060000 ]

Wenn Sie eine neue Handelsbezeichnung beantragen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Sie sollten eine Handelsbezeichnung nur für jeweils eine Spezies (artspezifisch wie zum Beispiel "Clupea harengus") beantragen.
  • Gilt eine Handelsbezeichnung bereits für eine andere Spezies oder Gattung, kann dieser Name in der Regel nicht mehr vergeben werden.
  • Sie brauchen keine Handelsbezeichnung für Fische, Krebs- und Weichtiere, die zubereitet oder haltbar gemacht wurden und unter dem KN-Code 1604 beziehungsweise 1605 eingeführt werden.

Weitere Hinweise zur Vergabe von Handelsbezeichnungen finden sich auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Wenn Sie zu einer bereits bestehenden Handelsbezeichnung eine ergänzende Bezeichnung wünschen, beantragen Sie bitte eine neue Handelsbezeichnung.
Im Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur werden alle in Deutschland zulässigen Handelsbezeichnungen gelistet. Für Handelsbezeichnungen, die noch nicht endgültig in dieses Verzeichnis aufgenommen worden sind, gibt es eine gesonderte Liste.

Alle Listen sind über die Homepage der BLE einsehbar und stehen zum Download bereit.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Begründung, warum der vorgeschlagene Name vergeben werden soll
  • Gegebenenfalls Bildmaterial und andere Nachweise

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Fristen

Sie müssen den Antrag spätestens 6 Wochen vor geplanter Verwendung der Handelsbezeichnung stellen.

Formulare/Schriftformerfordernis

Antrag: aktuell noch nicht verfügbar

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein