Einem Ausländer kann zum Zwecke der Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten oder für dort geplante Aufenthalte sowie zur Durchreise durch internationale Transitzonen der Flughäfen unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum erteilt und ggf. verlängert werden.
Gebühr:
Nach § 46 AufenthV
Erteilungs- bzw. Verlängerungsgebühr 25,00 € bzw. 60,00 €
Nach Art. 33 Visakodex
Verlängerungsgebühr 30,00 €
Für die Beantragung sind Bearbeitungsgebühren in Höhe der jeweils bestimmten Gebühr zu erheben. Die Bearbeitungsgebühr wird auf die Erteilungs- bzw. Verlängerungsgebühr angerechnet. Für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger und die Bearbeitung von Anträgen Minderjähriger sind Gebühren in Höhe der Hälfte der o.g. jeweils bestimmten Gebühr zu erheben.
Bearbeitung: sofort bei Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen mit einer Bearbeitungszeit von max. 3 Stunden
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag mit Angabe des Antragsgrundes
- sofern Antragsteller auf Einladung hin eingereist ist muss die Verpflichtungserklärung vom Einladenden verlängert werden
Formulare Ausländerbehörde
Hier finden Sie die aktuellen Formulare der Ausländerbehörde (deutsch & englisch)
Formulare (deutsch):
Antrag Auflagenänderung (PDF, 87 kB)
Antrag Reiseausweis etc (PDF, 105 kB)
Datenerfassungsblatt Verpflichtungserklaerung (PDF, 303 kB)
Merkblatt Aufenthaltserlaubnis Erteilung Verlängerung (PDF, 108 kB)
Merkblatt Grenzgängerkarte Erteilung Verlängerung (PDF, 102 kB)
Unterlagen Erteilung Verlängerung Aufenthaltserlaubnis Studenten (PDF, 91 kB)
Vollmacht Abholung eAT (PDF, 21 kB)
Formulare (englsch):
Antrag Auflagenänderung_01_Z (PDF, 88 kB)
Antrag Reiseausweis etc_01_Z (PDF, 125 kB)
Datenerfassungsblatt Verpflichtungserklaerung_Z (PDF, 228 kB)
Merkblatt Aufenthaltserlaubnis Erteilung Verlängerung_Z (PDF, 105 kB)
Merkblatt Grenzgängerkarte Erteilung Verlängerung (PDF, 76 kB)
Unterlagen Erteilung Verlängerung Aufenthaltserlaubnis Studenten_Z (PDF, 89 kB)
Antragstellung:
- persönliche Vorsprache des Antragstellers
- in seltenen Fällen durch Rechtsvertretung oder sonstigen Bevollmächtigten möglich
Rechtsgrundlagen: § 6 Aufenthaltsgesetz, Artikel 33 Visakodex