Ein außer Betrieb gesetztes ( abgemeldetes ) Fahrzeug soll zugelassen werden.
Zulassung eines Fahrzeug mit |
27,00 € |
für bisherigen Fahrzeughalter bei Beibehaltung des FF Kennzeichens |
11,60 € |
Gebühren für Kraftfahrtbundesamt | |
ohne Halterwechsel | 0,60 € |
mit Halterwechsel | 2,60 € |
ggf. Zuteilung Zulassungs- bescheinigung Teil II |
3,80 € |
ggf. Zuteilung Wunsch- kennzeichen |
10,20 € |
ggf. Reservierung Wunsch- kennzeichen |
2,60 € |
ggf. nicht getyptes Fahrzeug | 15,30 € |
ggf. Tausch Fahrzeugbrief in Zulassungsb. Teil II |
5,10 € |
ggf. Erteilung Betriebserlaubnis | 39,50 € |
je Klebesiegel 0,30 €
ggf. Umweltplakette 5,00 €
zzgl. Kosten für Prägung der Kennzeichentafeln
Hinweis: Die zugeteilten Kennzeichen sind bei den Schilderprägern zu beschaffen.
Bearbeitung: sofort / nach Aufbietung ( Verlusterklärung ) nicht vorhandener Fahrzeugpapiere
bei Firmen / Vereinen:
des Weiteren
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (PDF, 116 kB, SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)
Zusätzliche Hinweise:
Kann die Zulassungsbescheinigung nicht vorgelegt werden und sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden ( 7 Jahre nach Außerbetriebsetzung ) und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.