Besonders im Frühjahr und im Herbst kommt es häufig zu Verkehrsunfällen mit Wildbeteiligung. Bei einem Unfall sind umgehend die Polizei und der zuständige Jagdausübungsberechtigte zu verständigen. Der Jagdausübungsberechtigte wird das Wild bergen und es gegebenenfalls erlösen, falls es nicht bereits durch den Unfall getötet wurde.
Es ist verboten, sich Unfallwild anzueignen. Dies fällt unter Wilderei und ist nach StgB strafbar.
Strafgesetzbuch StGB