Der Fahrbahnwinterdienst wird in der Stadt auf der Grundlage der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung durchgeführt. Im Straßenverzeichnis kann jeder anliegende Grundstückseigentümer ablesen, wer zuständig ist. Bei Ausweisung von W 1 bzw.W 2 führt die Stadt den Winterdienst durch und es werden Gebühren erhoben. Wird A ausgewiesen ist der Anlieger pflichtig.
Die Kontrolle der Anliegerpflichten erfolgt durch das Amt für öffentliche Ordnung. Die Umlage der Gebühren erfolgt durch die Kämmerei.
Die Gebührenhöhe ergibt sich nach den Gebührensätzen je Meter Grundstücksseite entlang der erschließenden Straße als Jahresgebühr.
§ 49a Brandenburgisches Straßengesetz
Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung 2025 (PDF, 798 kB, Satzung der Stadt Frankfurt (Oder) über die Reinigung und den Winterdienst öffentlicher Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Gebühren (Straßenreinigungssatzung) mit Anlage 1 Erläuterungen und Anlage 2 Straßenverzeichnis)