Hilfsnavigation
Informationen Bürgerservice 1 Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Bürgerservice A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Winterdienst Fahrbahn

Der Fahrbahnwinterdienst wird in der Stadt auf der Grundlage der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung durchgeführt. Im Straßenverzeichnis kann jeder anliegende Grundstückseigentümer ablesen, wer zuständig ist.  Bei Ausweisung von W 1 bzw.W 2 führt die Stadt den Winterdienst durch und es werden Gebühren erhoben.  Wird A ausgewiesen ist der Anlieger pflichtig.

Die Kontrolle der Anliegerpflichten erfolgt durch das Amt für öffentliche Ordnung. Die Umlage der Gebühren erfolgt durch die Kämmerei.

Gebühr:

Die Gebührenhöhe ergibt sich nach den  Gebührensätzen je Meter Grundstücksseite entlang der erschließenden Straße als Jahresgebühr.

Rechtsgrundlagen:

§ 49a Brandenburgisches Straßengesetz

Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung (PDF, 114 kB, Aktuelle Satzung der Stadt Frankfurt (Oder) über die Reinigung und den Winterdienst öffentlicher Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Gebühren (Straßenreinigungssatzung) vom 19.10.2023)

Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung (Straßenverzeichnis) (PDF, 233 kB, Straßenverzeichnis der aktuellen Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung)

Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung (Anlage) (PDF, 187 kB, Erläuterungen zum Straßenreinigungsverzeichnis der aktuellen Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung (mit Straßenklassen ,Reinigungsklassen und Zuständigkeit))