Mit "wirtschaftlicher Jugendhilfe" bezeichnet man die finanziellen Leistungen der Jugendhilfe als Folge einer erzieherischen Hilfe. Sie umfasst insbesondere Leistungen zum Unterhalt und Krankenhilfe bei einer Hilfe zur Erziehung oder einer Eingliederungshilfe in einer Pflegefamilie oder in einem Heim (vollstationäre Hilfe), aber auch die Gewährung von Pflegegeld an eine Tagespflegeperson. Die Heranziehung zu den Kosten der gewährten Hilfe durch Leistungsbescheid des Jugendamts ist ebenfalls Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Zu den finanziellen Leistungen gehören beispielsweise:
Dokumente:
Orientierungshilfe VB--KM-24-09-24 (PDF, 487 kB)
Anlage_1_Unterlagen-Nachweise_stat.-teilstat. (PDF, 38 kB)
Anlage 2 Kalkulationsblatt (PDF, 426 kB)
Anlage 3 Unterlagen-Nachweise ambulanter Hilfen (PDF, 9 kB)
Anwesenheitsliste Nachhilfeunterricht (PDF, 169 kB)
Beihilfekatalog_Ffo._ab_01.01.2022 (PDF, 204 kB)
Bescheinigung für eintägige Klassen-Hort-Kitafahrten (PDF, 138 kB)
Bescheinigung für mehrtägige Klassen-Hort-Kitafahrten (PDF, 141 kB)
Bestätigung der Leistungsanbieter (PDF, 146 kB)
Bestätigung Lernförderung (PDF, 88 kB)
Nebenkostenrichtlinie ab 01.01.2022 (PDF, 1.9 MB)
Taschengeld_pers._Schulbedarf_2024 (PDF, 90 kB)