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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anerkennung
[Nr.99132002016000 ]

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers bzw. der Wirtschaftsprüferin kann auch in einer Berufsgesellschaft ausgeübt werden. Eine solche Gesellschaft benötigt die staatliche Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Wirtschaftsprüferkammer. Als Rechtsform sind alle europäischen Gesellschaften, Gesellschaften nach deutschem Recht oder Gesellschaften nach dem Recht eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedsstaat zugelassen. Zu beachten ist, dass die Mehrheit der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafter Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferinnen oder in einem anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaat zugelassene Abschlussprüfer bzw. Abschlussprüferinnen sein müssen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages.
  • Den Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung (vorläufige Deckungszusage des Berufshaftpflichtversicherers. 
  • Den Nachweis der Einzahlung des Mindestkapitals. Bei einer Bargründung ist der Nachweis der Einzahlung des Mindestkapitals durch Vorlage einer Bankbestätigung im Original zu erbringen; sie wird auf Wunsch zurückgesandt.
  • Eine Erklärung eines jeden Gesellschafters, dass er die Anteile an der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht für Rechnung eines Dritten hält.
  • Anstellungsverträge der in der Gesellschaft tätigen Gesellschafter (vereidigte Buchprüfer bzw. vereidigte Buchprüferinnen, Steuerberater bzw. Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen, Steuerbevollmächtigte etc.), die keine gesetzlichen Vertreter sind. Für Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferinnen und EU-Abschlussprüfer bzw. EU-Abschlussprüferinnen ist die Vorlage eines Anstellungsvertrages nicht erforderlich.

Bescheinigungen ausländischer Berufsorganisationen über die Zulassung bzw. Anerkennung der EU-Abschlussprüfer bzw. EU-Abschlussprüferinnen und EU-Prüfungsgesellschaften.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

EUR 1.050

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare zum Download finden Sie auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüferkammer.