Wenn Sie durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung einen Gesundheitsschaden erlitten haben, der auf Dauer einen behindertengerechten Wohnraum erfordert, leistet die gesetzliche Unfallversicherung Wohnungshilfe.
Wohnungshilfe wird für einen behindertengerechten Umbau des vorhandenen Wohnraums oder den Umzug in einen behindertengerechten Wohnraum gewährt.
Unfallversicherungsträger sind:
Kosten für Wunschbaumaßnahmen, die über den behindertengerechten Umbau hinausgehen, müssen Sie tragen.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Die Zuständigkeit liegt bei den Unfallversicherungsträgern.