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Zweitniederlassung für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz
[Nr.99147005001001 ]

Sie sind Prüfingenieure oder Prüfingenieurin für Brandschutz und wollen eine Zweitniederlassung genehmigen lassen? Informieren Sie sich hier.

Volltext

Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin in der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:

  1. zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweitniederlassung,
  2. zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen sowie
  3. zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Zweitniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühren nach Tarifstelle 7.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 200€

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz zu stellen.
  • Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.
  • Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
  • Genehmigung durch Bescheid, ggf. im Einvernehmen mit einem anderen Bundesland, wenn die beantragte Zweitniederlassung in diesem Land liegt.

Bearbeitungsdauer

Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweitniederlassung des Prüfingenieurs oder der Prüfingenieurin erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.

Fristen

Rechtsbehelf

Klage gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO

Formulare/Schriftformerfordernis

Onlineverfahren möglich: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Fachlich freigegeben am

25.07.2022

Zuständige Stelle

Landesamt für Bauen und Verkehr

Außenstelle Cottbus

Ansprechpunkt

Bautechnisches Prüfamt