Brandschutz ist die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen gegen Brände und Brandgefahren. Ein Brand ist ein selbständig außerhalb einer Feuerstätte fortschreitendes Feuer, das Gegenstände vernichtet, die nicht zum Verbrennen bestimmt sind. Hilfeleistungen sind insbesondere die technische Hilfeleistung einschließlich der Rettungsmaßnahmen für verletzte Personen, aber auch sonstige Hilfeleistungen zum Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten bei Gefahren in Not- und Unglücksfällen. Not- und Unglücksfälle sind neben Verkehrs- und anderen Unfällen beispielsweise auch Überschwemmungen und akute Umweltschadensereignisse, die unterhalb der Schwelle eines Großschadensereignisses oder einer Katastrophe liegen. Die Hilfeleistung ist auf die Dauer der akuten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung beschränkt, so dass Nachfolgemaßnahmen nicht in die Zuständigkeit der für die Hilfeleistung zuständigen Aufgabenträger fallen.
Neben den unten aufgeführten Abteilungen/Sachgebieten gehören zum Amt:
Aufwandsentschädigung Freiwillige Feuerwehr (PDF, 297 kB)
Gebührensatzung Rettungsdienst 2024 (PDF, 139 kB)
Gebührensatzung Feuerwehr 2022 (PDF, 140 kB)
Kostenersatzsatzung Feuerwehr (PDF, 119 kB)
Richtlinie Förderung Brandschutz (PDF, 296 kB)