Materiell ist es mit dem Mineralwasser vergleichbar. Heilwässer stammen aus natürlichen Quellen oder werden künstlich erschlossen. Wird einem Wasser eine arzneiliche Zweckbestimmung gegeben, unterliegt es dem Arzneimittelgesetz und man nennt es Heilwasser.
Ein Heilwasser kann an einen frei auslaufenden Brunnen angeboten werden, wie es in so genannten Trinktempeln in Kur- und Heilbädern der Fall ist, oder aber es wird in (meist Grüne) Flaschen abgefüllt und ist im Handel erhältlich. Dann stellt es ein Fertigarzneimittel dar und ist an der Kennzeichnung (z.B. Indikationsangaben, der Zulassungsnummer) leicht von den Mineralwässern zu unterscheiden.
Heilwässer enthalten mehr als 1g gelöste Salze pro Kilogramm. Diesen Salzen in ihrer jeweiligen Konzentration, gelöst in Wasser, werden die arzneilichen Wirkungen zugeschrieben. Meist enthalten Heilwässer auch Kohlendioxid, das in Wasser gelöst als Kohlensäure bezeichnet wird.