Amtliche Beglaubigungen von Abschriften fremder behördlicher Schriftstücke und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.
Unterschriften werden auf Schriftstücken, wenn das unterzeichnete Schriftstück auch bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen ist, beglaubigt.
Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden.
Gebühr:
Bitte beachten Sie die neue Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Frankfurt (Oder) vom 24.10.2019, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 15 vom 18.12.2019.
Verwaltungsgebührensatzung 2020 (PDF, 195 kB, Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Frankfurt (Oder) (VGS) vom 24.10.2019)
Bearbeitung: Sofortige Bearbeitung
Bei einer Vielzahl von zu beglaubigenden Schriftstücken werden auch Termine vereinbart.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
- Originale behördlicher Schriftstücke
Antragstellung: persönliche Vorsprache