Lärm, der ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen und nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß verursacht wird, und der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
Bearbeitung: Amt für Öffentliche Ordnung
Erforderliche Unterlagen: Anzeige, gegebenenfalls Lärmprotokoll
Zusätzliche Hinweise: bei fortgesetztem Lärm in einem Mietshaus immer zuerst den Vermieter informieren
Rechtsgrundlagen:
Geräte-und Maschinenlärmschutzverordnung und
Landesimmissionsschutzgesetz und
Sonn- und Feiertagsgesetz