Hundebisse stellen teilweise eine Körperverletzung oder eine Sachbeschädigung dar. Sollte ein Mensch durch einen Hundebiss verletzt worden sein, ist eine Anzeige bei der Polizei vorzunehmen und das Ordnungsamt darüber zu informieren. Erfolgte eine Verletzung eines Hundes oder anderen Tieres oder Sache ist eine Anzeige beim Ordnungsamt notwendig.
Gebühr: keine
Bearbeitung: sofort
Zusätzliche Hinweise: Ein Anzeigeformular für die Anzeige beim Ordnungsamt finden Sie unten.
Formulare
Hundebiss Anzeige (PDF, 34 kB)