Gem. EG-DLRL können Dienstleister über d. Einheitl.Ansprechpartner o. Internet/EAP-Portal sich an Behörden wenden. Die Datenübermittl. erfolgt durch „online“ ausgefüllte Formulare an Behörden. Neben d. Kommunikation über EAP-Portal kann d. Dienstleister sich auf elektron. Wege direkt an d. Behörde wenden. Dokumente mit Schriftformerfordernis sind mit qualif. elektron. Signatur einzureichen. Die Gewerbebehörde hat d. Voraussetz. Doku. mit qualifi. elektron. Signatur zu signieren/verifizieren.
Spezielle Hinweise: