Einem Ausländer kann zum Zwecke der Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten oder für dort geplante Aufenthalte sowie zur Durchreise durch internationale Transitzonen der Flughäfen unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum erteilt und ggf. verlängert werden.
Gebühr:
Nach § 46 AufenthV
Erteilungs- bzw. Verlängerungsgebühr 25,00 € bzw. 60,00 €
Nach Art. 33 Visakodex
Verlängerungsgebühr 30,00 €
Für die Beantragung sind Bearbeitungsgebühren in Höhe der jeweils bestimmten Gebühr zu erheben. Die Bearbeitungsgebühr wird auf die Erteilungs- bzw. Verlängerungsgebühr angerechnet. Für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger und die Bearbeitung von Anträgen Minderjähriger sind Gebühren in Höhe der Hälfte der o.g. jeweils bestimmten Gebühr zu erheben.
Bearbeitung: sofort bei Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen mit einer Bearbeitungszeit von max. 3 Stunden
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag mit Angabe des Antragsgrundes
- sofern Antragsteller auf Einladung hin eingereist ist muss die Verpflichtungserklärung vom Einladenden verlängert werden
Formulare Ausländerbehörde
Antragstellung:
- persönliche Vorsprache des Antragstellers
- in seltenen Fällen durch Rechtsvertretung oder sonstigen Bevollmächtigten möglich
Rechtsgrundlagen: § 6 Aufenthaltsgesetz, Artikel 33 Visakodex