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Anzeige einer Ordnungswidrigkeit

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, eine durch Ihn festgestellte Ordnungswidrigkeit gegen eine Rechtsvorschrift anzuzeigen, für die die örtliche Ordnungsbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) zuständig ist.

Anzeige Ordnungswidrigkeit - Online (Online-Formular)

Rechtsvorschriften in diesem Sinne sind:
  • Bundesgesetze (z.B. Straßenverkehrsordnung)
  • Landesgesetze des Landes Brandenburg sowie
  • Satzungen der Stadt Frankfurt (Oder).

Sofern dieser Verstoß eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt, darf die Ordnungsbehörde nicht tätig werden. In diesen Fällen muss sich der Anzeigenerstatter an die zuständige Polizeibehörde wenden. Die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit ist kein Antrag auf Durchführung eines Bußgeldverfahrens, sondern sie stellt eine Anregung an die Verwaltungsbehörde dar, ein Bußgeldverfahren über den ihr jetzt bekannt gemachten Sachverhalt einzuleiten. Einen Anspruch auf Durchführung eines Bußgeldverfahrens hat der Anzeigenerstatter auch als persönlich Geschädigter nicht. Der Anzeigenerstatter ist im weiteren Verlauf des Verfahrens dann der Zeuge für den festgestellten Sachverhalt und muss diesen auch unter Umständen vor Gericht bezeugen. Anzeigen können beim Amt für Ordnung und Sicherheit, Abteilung Allgemeine Ordnungs- und Straßenverkehrsangelegenheiten, Goepelstraße 38 in 15234 Frankfurt (Oder), eingereicht werden.

Rechtliche Grundlage: §§ 46, 47 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)