Schulkinder haben bis zum Ende der 4. Klasse einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung (Mindestbetreuungszeit 4 Stunden). Ein darüberhinausgehender Betreuungsbedarf sowie eine Betreuung für Schulkinder der 5. und 6. Klasse kann gewährt werden, wenn die familiäre Situation dies erforderlich macht. Der Rechtsanspruch wird im Amt für Jugend und Soziales geprüft und beschieden.
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung:
Zusätzliche Hinweise:
Die Eltern können einen Hort frei wählen, wenn der entsprechende Rechtsanspruch vorliegt und freie Kapazitäten vorhanden sind. Den Betreuungsvertrag für einen Hort-Platz schließen die Eltern direkt mit den Einrichtungen. Auch beim Besuch eines Hortes außerhalb der Stadt Frankfurt (Oder)muss ein Rechtsanspruch durch das Amt für Jugend und Soziales Frankfurt (Oder) beschieden werden.
Antragstellung: Eine Antragstellung (s. Formular Kita-Rechtsanspruch) ist nur erforderlich, wenn die Mindestbetreuungszeit nicht ausreichend ist sowie für Kinder der 5. und 6. Klasse. Die Antragstellung sollte 4 bis 6 Wochen vor dem benötigten Betreuungsbeginn erfolgen
Rechtsgrundlagen: §§ 22 - 24 SGB VIII/ Kita-Gesetz des Landes Brandenburg
Die Stadt Frankfurt (Oder) stellt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den freien Trägern als Betreiber der Kindertagesstätten sowie den Kindertagespflegepersonen ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung in Form von Kindertagesstätten (einschließlich Horten), Kindertagespflegestellen und Eltern-Kind-Gruppen zur Verfügung.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Kindertagesbetreuungseinrichtungen in Frankfurt (Oder). Sie können die Einrichtungen nach den folgenden Kriterien filtern:
Um weitere Informationen zu erhalten, bitte die Einrichtung anklicken.
Für die Inhalte im Kitawegweiser sind die Träger/Einrichtungen verantwortlich.
Schulkinder haben bis zum Ende der 4. Klasse einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung (Mindestbetreuungszeit 4 Stunden). Ein darüberhinausgehender Betreuungsbedarf sowie eine Betreuung für Schulkinder der 5. und 6. Klasse kann gewährt werden, wenn die familiäre Situation dies erforderlich macht. Der Rechtsanspruch wird im Amt für Jugend und Soziales geprüft und beschieden.
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung:
Zusätzliche Hinweise:
Die Eltern können einen Hort frei wählen, wenn der entsprechende Rechtsanspruch vorliegt und freie Kapazitäten vorhanden sind. Den Betreuungsvertrag für einen Hort-Platz schließen die Eltern direkt mit den Einrichtungen. Auch beim Besuch eines Hortes außerhalb der Stadt Frankfurt (Oder)muss ein Rechtsanspruch durch das Amt für Jugend und Soziales Frankfurt (Oder) beschieden werden.
Antragstellung: Eine Antragstellung (s. Formular Kita-Rechtsanspruch) ist nur erforderlich, wenn die Mindestbetreuungszeit nicht ausreichend ist sowie für Kinder der 5. und 6. Klasse. Die Antragstellung sollte 4 bis 6 Wochen vor dem benötigten Betreuungsbeginn erfolgen
Rechtsgrundlagen: §§ 22 - 24 SGB VIII/ Kita-Gesetz des Landes Brandenburg
Die Stadt Frankfurt (Oder) stellt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den freien Trägern als Betreiber der Kindertagesstätten sowie den Kindertagespflegepersonen ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung in Form von Kindertagesstätten (einschließlich Horten), Kindertagespflegestellen und Eltern-Kind-Gruppen zur Verfügung.
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Die Eltern können einen Hort frei wählen, wenn der entsprechende Rechtsanspruch vorliegt und freie Kapazitäten vorhanden sind. Den Betreuungsvertrag für einen Hort-Platz schließen die Eltern direkt mit den Einrichtungen. Auch beim Besuch eines Hortes außerhalb der Stadt Frankfurt (Oder)muss ein Rechtsanspruch durch das Amt für Jugend und Soziales Frankfurt (Oder) beschieden werden.
Antragstellung: Eine Antragstellung (s. Formular Kita-Rechtsanspruch) ist nur erforderlich, wenn die Mindestbetreuungszeit nicht ausreichend ist sowie für Kinder der 5. und 6. Klasse. Die Antragstellung sollte 4 bis 6 Wochen vor dem benötigten Betreuungsbeginn erfolgen
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Die Stadt Frankfurt (Oder) stellt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den freien Trägern als Betreiber der Kindertagesstätten sowie den Kindertagespflegepersonen ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung in Form von Kindertagesstätten (einschließlich Horten), Kindertagespflegestellen und Eltern-Kind-Gruppen zur Verfügung.
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Schulkinder haben bis zum Ende der 4. Klasse einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung (Mindestbetreuungszeit 4 Stunden). Ein darüberhinausgehender Betreuungsbedarf sowie eine Betreuung für Schulkinder der 5. und 6. Klasse kann gewährt werden, wenn die familiäre Situation dies erforderlich macht. Der Rechtsanspruch wird im Amt für Jugend und Soziales geprüft und beschieden.
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Rechtsgrundlagen: §§ 22 - 24 SGB VIII/ Kita-Gesetz des Landes Brandenburg
Die Stadt Frankfurt (Oder) stellt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den freien Trägern als Betreiber der Kindertagesstätten sowie den Kindertagespflegepersonen ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung in Form von Kindertagesstätten (einschließlich Horten), Kindertagespflegestellen und Eltern-Kind-Gruppen zur Verfügung.
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