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Schneeräum- und Streupflicht

In der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich von den Gehwegen und ggf. Fahrbahnen durch den Eigentümer des anliegenden Grundstückes zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Rechtsgrundlagen

Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung (PDF, 114 kB, Aktuelle Satzung der Stadt Frankfurt (Oder) über die Reinigung und den Winterdienst öffentlicher Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Gebühren (Straßenreinigungssatzung) vom 19.10.2023)

Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung (Anlage) (PDF, 187 kB, Erläuterungen zum Straßenreinigungsverzeichnis der aktuellen Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung (mit Straßenklassen ,Reinigungsklassen und Zuständigkeit))

Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung (Straßenverzeichnis) (PDF, 233 kB, Straßenverzeichnis der aktuellen Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung)