Gilt in der Regel für Hubschrauberstarts und -landungen außerhalb von Flugplätzen. Zur Erteilung der entsprechenden Erlaubnis benötigt die zuständige obere Luftfahrtbehörde (hier: gemeinsame obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg) eine durch den Antragsteller einzureichende Unbedenklichkeitserklärung der Kommune, in der der Start- und Landeplatz liegt.
Gebühr: 20,00 €
Bearbeitung: 14 Tage
Erforderliche Unterlagen: Antrag
Antragstellung: schriftlich
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)