Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien, die voraussichtlich dauerhaft pflegebedürftig sind oder sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Gebühr: gebührenfrei
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- Geburts- oder Eheurkunde bzw. Familienbuch
- Betreuerausweis/Bestallungsurkunde oder entsprechenden Beschluss des Amtsgerichtes im
Original
- Vertretungsvollmacht im Original
Zusätzliche Hinweise:
Die ausgestellte Bescheinigung ist ohne Passfoto unbefristet gültig und enthält alle Daten der Person (ausgenommen Augenfarbe und Größe), die auch im Personalausweis eingetragen worden wären.
Antragstellung: durch Betreuer/In oder eine vertretungsberechtigte Person
Rechtsgrundlagen: Gesetz über Personalausweise (§ 1 PAuswG)