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Fahrerlaubnis: Führerschein ab 17 Jahre

Die Fahrerlaubnis wird auf schriftlichen Antrag für eine oder mehrere Klassen erteilt. Mit der Aushändigung des Führerscheins bzw. der Fahrberechtigung gilt die Fahrerlaubnis als erteilt.
 
Der Antragsteller muss:
  • ordentlichen Wohnsitz in Frankfurt (Oder) nachweisen
  • erforderliches Mindestalter erreicht haben
  • zum Führen von Kfz geeignet und befähigt sein
  • das Führen von Kfz in einer Prüfung nachgewiesen haben.

Gebühr: auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 44,40  € zzgl. pro Begleitperson 13,30 €

Bearbeitung: 1 – 3 Monate

Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass ( Vorlage bei Antragstellung)
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Erklärung, ob im Besitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis
  • Angabe zur ausbildenden Fahrschule
  • Angabe der Prüforganisation ( TÜV oder Dekra) und des Ortes der praktischen Prüfung
  • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten über das Sehvermögen
  • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen oder Nachweis Erste Hilfe
  • Fahrerlaubnis und Personalausweis oder Reisepass der Begleitpersonen

Zusätzliche Hinweise: Es ist zwingend bei Benennung mindestens 1 Begleitperson erforderlich. Begleitperson muss die Anforderungen nach § 48a Abs.4 bis 6 FeV erfüllen

Antragstellung: schriftlich 

Rechtsgrundlagen:
  • § 2 Abs. 2 und 6  Straßenverkehrsgesetz
  • §§ 1 bis 25 und Anlagen 5 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung