Während die Behandlung der Erkrankung des Einzelnen Aufgabe des behandelnden Arztes ist, ist der Schutz der Bevölkerung vor der Entstehung und Ausbreitung von Infektionskrankheiten die älteste und grundlegendste Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Wichtigstes rechtliches Instrument ist in Deutschland dafür das Infektionsschutzgesetz. Es regelt z.B. Meldepflichten von Ärzten, Laboren, Gemeinschaftseinrichtungen, Rechte und Pflichten des Einzelnen und Maßnahmen der Behörden.
Bearbeitung: umgehend nach Erfordernis
Zusätzliche Hinweise:
Die Ermittlungen im Umfeld von an Infektionskrankheiten Erkrankten erfolgt zumeist ohne Vorankündigung im aufsuchenden Dienst.
Rechtsgrundlagen:
Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 28.Juli 2011 (BGBl. I S. 1622) geändert worden ist
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz vom 23.April 2008 (GVBl. I Nr.5)
Meldeformular Arzt (PDF, 314 kB)
Meldeformular Labor (PDF, 76 kB)
MeldeformularBBKita (PDF, 174 kB)