Bürger mit der deutschen Staatsangehörigkeit, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.
Ausgenommen hiervon sind Personen die sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen können.
Der Antrag für einen neuen Personalausweis ist ca.4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit zu stellen.
Gebühr:
Personalausweis bis Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 EUR
Personalausweis ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 28,80 EUR
Bearbeitung: sofort, Dauer bis zur Aushändigung: ca. 3 bis 4 Wochen
Erforderliche Unterlagen:
- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- ggf. Geburts- oder Eheurkunde
- aktuelles Biometrie taugliches Passfoto
- Gebühr für die Ausfertigung des Personalausweises
Zusätzliche Hinweise:
Gültigkeitsdauer der Dokumente:
6 Jahre (bei Personen unter 24 Jahren)
10 Jahre (bei Personen über 24 Jahre)
Eine Verlängerung des bisherigen Personalausweises ist nicht möglich.
Der Antrag für einen neuen Personalausweis ist ca.4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit zu stellen.
Antragstellung:
- nur persönlich
- für Kinder vor Vollendung des 16.Lebensjahres:
Für die Ausstellung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr des Kindes ist die
Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern erforderlich. Mindestens ein Elternteil muss zur
Antragstellung persönlich erscheinen. Bei unverheirateten Eltern ist das Sorgerecht vorzulegen.
Das Kind muss zur Identitätsprüfung, ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke und Unterschrift bei der
Antragstellung mit anwesend sein.
Rechtsgrundlagen: Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
(PersAuswG)