Zur dezentralen Beseitigung von häuslichem Abwasser mittels einer Kleinkläranlage (KKA) ist die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung des geklärten Abwassers in ein Gewässer notwendig.
Kleinkläranlagen (KKA) kommen überall dort zum Einsatz, wo eine zentrale Entsorgung von häuslichem Abwasser über die öffentliche Kanalisation nicht zur Verfügung steht. Dies ist beispielsweise in ländlichen Gebieten mit einem geringen Erschließungsgrad der Fall. Rahmenbedingungen für das Einleiten von Abwasser aus Kleinkläranlagen in Böden und Gewässer sind unter anderem im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes, Brandenburgischen Wassergesetzt (BbgWG) und den spezifischen Abwassersatzungen von Gemeinden und Städten festgelegt.
Für die Errichtung und Betreibung einer Kleinkläranlage ist in Brandenburg eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde erforderlich. Kleinkläranlagen sind meist nur für Abwasser von Haushalten geeignet und müssen über eine Vorklärung und eine biologische Reinigungsstufe verfügen.
- Angaben zur Reinigungsleistung
- Befreiung vom Anschluss und Benutzungszwang, Zustimmung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht
Es besteht keine Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Kanalisation (Schmutzwasserbeseitigung), Zustimmung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht (§ 66 BbgWG)
Werden nach der Gebührenordnung des für Umwelt zuständigen Ministeriums erhoben
Prüfung, ob ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Einleitung des Abwassers in das öffentliche Kanalnetz vorliegt. Erteilung der Befreiung vom Anschlusszwang (Abwasserzweckverband, kommunaler Träger der Abwasserbeseitigung), Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung des geklärten Abwassers in ein Gewässer (untere Wasserbehörde)
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen. Bei vollständigen Unterlagen ca. 4 Wochen ab Antragseingang.
Die wasserrechtliche Erlaubnis muss vor Errichtung der Anlage vorliegen.
Formular vorliegend
Stadtverwaltung Cottbus/Chósebuz,
Fachbereich Umwelt und Natur