Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.
Hier erfahren Sie, wie Sie ein Gewerbe anmelden und wann das erforderlich ist.
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:
Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Land Brandenburg:
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.
Sie wollen ein Gewerbe betreiben.
Gewerbetreibende sind
Anzeigepflichtig sind:
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.
Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.
Zuständig sind gem. § 1 Abs. 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Gewerberecht (GewRZV) die örtlichen Ordnungsbehörden.
Die kreisfreien Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeinden und mitverwaltenden Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung.
Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Ministerium für Wirtschaft und Energie Land Brandenburg