Frankfurter Gewerbetreibende/Geschäftsführer können in der Gewerbebehörde eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Bonn beantragen. Im Gewerbezentralregister werden wirksame Verwaltungs-/ Bußgeldentscheidungen, welche in Zusammenhang mit einer Gewerbeausübung stehen, eingetragen. Bei der Gewerbebehörde wird der Antrag auf Erteilung eines Auszuges aus d. Gewerbezentralregister gestellt, die Antragsbearbeitung erfolgt im Bundesamt für Justiz.
13,00 € zu zahlen bei Beantragung (eine Bezahlung mit EC Karte ist möglich).
In der Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) sofort sowie im Bundesamt für Justiz Bonn ca. 2 Wochen
schriftlich oder persönlich
Gewerbeordnung, Bundeszentralregistergesetz